Meine Sammlung von Urteilen und Rechtsprechung, Kommentaren und Zusammenfassungen zum Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Güterrecht:

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Nr. Normen Gericht Datum Inhalt
1. BGB §§ 1952 Abs. 1, 2271 Abs. 2 Satz 1 OLG Zweibrücken 13.11.2007 Keine rechtsgeschäftl. Übertragung des Rechts zur Ausschlagung einer Erbschaft. Das Recht zur Ausschlagung einer Erbschaft ist als unselbständiges, an die Erbenstellung gebundenes Gestaltungsrecht nicht rechtsgeschäftlich übertragbar, weshalb seine Ausübung nicht einem Dritten, auch nicht durch eine über den Tod hinaus wirksame Vorsorgevollmacht, überlassen werden kann.
3 § 10d EStG XI Senat des BFH 28.07.2004 Der Große Senat des obersten deutschen Steuergerichts hat entschieden, dass Erben Verluste des Erblassers künftig nicht mehr steuermindernd geltend machen können.
4 § 21 Abs.2 ErbStG, § 121 BewG, Art. 56 Abs.1 EG) BFH 16.01.2008 Vorlage an den EuGH: Dürfen Bankguthaben im EU-Ausland doppelt mit Erbschaftsteuer belastet werden?
5 § 10d EStG BFH 17.12.2007 Rechtsprechungsänderung: Verlustabzug ist nicht mehr vererblich. Erben können demnach vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag nicht mehr zur Minderung ihrer eigenen Einkommensteuer geltend machen.
6   OLG Köln - AG Euskirchen  06.02.2007 Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes nach dem Grundstückverkehrsgesetz? 
7 BGB §§ 1952 Abs. 1, 2271 Abs. 2 Satz 1 OLG Zweibrücken - LG Trier - AG Bitburg 13.11.2007 Das Recht zur Ausschlagung einer Erbschaft ist als unselbständiges, an die Erbenstellung gebundenes Gestaltungsrecht nicht rechtsgeschäftlich übertragbar
8 BGB §§ 138 Cd, 1408 BGH - OLG Düsseldorf - AG Wuppertal 17.10.2007 Ein ehevertraglicher Verzicht auf Zugewinnausgleich ist nicht schon deshalb unwirksam (§ 138 BGB), weil ein Ehegatte - entsprechend den gemeinsamen Vorstellungen der Ehegatten bei Vertragsschluss - in der Ehe einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und deshalb kein im Versorgungsausgleich auszugleichendes Versorgungsvermögen erworben hat.
9 BGB §§ 328, 677 BGH - OLG Hamm - LG Bochum   Vertrag zugunsten Dritter  In einem Vertrag zugunsten Dritter muss der begünstigte Dritte nicht konkret bezeichnet werden; es genügt, wenn er bestimmbar ist (im Anschluss an BGHZ 75, 75).
10 § 13a Abs.2 ErbStG BFH 16.01.2008,   Zuwendung einer nicht atypischen Unterbeteiligung ist nicht schenkungsteuerpflichtig
11 BGB §§ 2352, 2351 BGH - OLG Celle - LG Hannover   Ein Zuwendungsverzicht kann (ebenso wie der Erbverzicht) durch notariellen Vertrag mit dem Erblasser wieder aufgehoben werden, wenn der Erblasser den Rechtszustand vor dem Verzicht durch Verfügung von Todes wegen nicht vollständig wiederherstellen könnte.
12 BGB § 2369; EGBGB Art. 6, Art. 25 Abs.1 Kammergericht - LG Berlin - AG Berlin   Ist nach dem gemäß Art. 25 Abs.1 EGBGB anwendbaren Erbstatut die gesetzliche Erbfolge maßgeblich, nach der ein Abkömmling des Erblassers unter Verstoß gegen den deutschen ordre public von der Erbfolge ausgeschlossen ist, so ist die vom Erblasser in einem formgültigen Testament getroffene Anordnung, diesen Abkömmling von der Erbfolge auszuschließen, bei der Rechtsanwendung gemäß Art. 6 EGBGB zu beachten. Dies kann, bei entsprechend eindeutiger Willensäußerung des Erblassers, dazu führen, dass der Verstoß gegen den ordre public durch Gewährung des nach deutschem Recht unentziehbaren Pflichtteilsanspruchs oder eines im ausländischen Recht vorgesehenen äquivalenten Ausgleichsanspruchs geheilt wird.
13 § 2365 BGB § 1967 BGB § 1968 BGB, AG Hamburg   Die Kosten nur einer üblichen kirchlichen und bürgerlichen Feier gehören zu den Bestattungskosten, nicht jedoch weitere Reise- oder Verpflegungskosten. Ein Miterbe kann den geforderten Gesamtschuldnerausgleich nicht mit der Begründung verweigern, andere Miterben hätten ihrerseits fällige Leistungen noch nicht zum Nachlass herausgegeben.
14 ZPO §§ 114, 253 Abs. 2 Nr. 2; BGB §§ 2314 Abs. 1 Satz 2; 2333 Nr. 5 OLG Köln - LG Bonn    Prozesskostenhilfe - Prüfung der Erfolgsaussicht, Entziehung des Pflichtteils wegen ehrlosen Lebenswandels
15 § 278 Abs. 2 AO BFH   Überträgt ein Ehegatte das Eigentum an einem Grundstück und zugleich den ihm gegen die kreditgebende Bank aus der Sicherungsabrede zustehenden Rückgewähranspruch an den anderen Ehegatten, der die auf dem Grundstück lastenden Grundschulden übernimmt, ist bei der Ermittlung des Wertes der unentgeltlichen Zuwendung nach § 278 Abs. 2 AO der Rückgewähranspruch in Höhe der bereits getilgten Darlehensschulden werterhöhend zu berücksichtigen .
16 AO § 44 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 2 Satz 1, § 268; EStG § 26b; VStG § 14; BGB § 1967 Abs. 1, § 1975, § 1990 Abs. 1 Satz 1; InsO § 26 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 BFH - FG Köln    Bei zusammen veranlagten Ehegatten, die Gesamtschuldner rückständiger Steuern sind, kann auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ist, eine Aufteilung der Steuern nach den §§ 268 ff. AO beantragen.
17 GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 2 Nr. 2; ErbbRVO § 9 Abs. 1 Satz 1, § 32, § 33; BGB § 889, § 1105 Abs. 1, § 1107, § 1177 Abs. 2, § 1197 Abs. 2     Erwirbt der Eigentümer eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks das Erbbaurecht, gehört die Erbbauzinsreallast nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung 
18 ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 10 Abs. 5 Nr. 1; AO § 38, § 119 Abs. 1, § 157 Abs. 1 Satz 2; EStG § 36; BGB § 1922  BFH   Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen - Erwerb aufschiebend bedingter, betagter oder befristeter Ansprüche - Erwerbszeitpunkt und Steuerentstehungszeitpunkt
19 BewG § 4, § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; BGB § 518 Abs. 2, § 716 Abs. 1; ErbStG § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 12 Abs. 5; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; FGO § 96 Abs. 1 Satz 2 BFH   Keine freigebige Zuwendung bewertbaren Vermögens bei Schenkung einer nicht atypischen Unterbeteiligung - Zurechnung von Betriebsvermögen bei Mitunternehmern - Verböserungsverbot - Bindung des BFH an den erstinstanzlichen Klageantrag
20 § 13 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ErbStG Niedersächsische FG   Neben der Inanspruchnahmeerklärung ist auch die Aufteilung des Betriebsvermögensfreibetrags auf mehrere Erwerber unwiderruflich (§ 13 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ErbStG).
21 InsO §§ 304, 315,
InsVV § 13, § 1989 BGB
BGH - LG Lübeck - AG Eutin 21.02.2008 Wird der Treuhänder von dem Insolvenzgericht nach dem Tod des Schuldners nicht zum Nachlassinsolvenzverwalter ernannt, kann er lediglich die Vergütung eines Treuhänders beanspruchen. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung des Treuhänders kommt in Betracht, wenn er nach dem Tod des Schuldners Tätigkeiten entfaltet, die typischerweise in den Aufgabenbereich eines Nachlassinsolvenzverwalters fallen.
22 §§ 1, 7 Abs. 1 ErbStG, § 11 ErbStG,  § 4 BewG,      § 12 Abs. 1 ErbStG, § 158 Abs. 2 BGB FG Saarland 13.11.2007 Schenkungssteuer:  Nach der Rechtsprechung des BFH stellt die Einräumung eines Bezugsrechts an einer Kapitallebensversicherung eine Abtretung künftiger Forderungen des Versicherungsnehmers aus dem von ihm abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag dar. Abtretungsgegenstand ist eine aufschiebend bedingte bzw. betagte Forderung, die erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls, d.h. im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bzw. bei vorzeitiger Kündigung oder bei (Zeit-)Ablauf der Versicherungen entsteht.
23 § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG, § 12 EStG,  BFH   Dem Abzug von Rentenzahlungen als dauernde Last steht nicht entgegen, dass der Begünstigte durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis existenzsicherndes Vermögen aus der Erbmasse erhält (Abweichung von BFH-Urteil vom 26. Januar 1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633).
24 § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG BFH 16.01.2008, 03.03.2004 Die Parteien einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge, die im Rahmen eines Altenteilsvertrags i.S.d. landesrechtlichen Ausführungsgesetze zum BGB oder eines diesem vergleichbaren Versorgungsvertrags zunächst die Nichtabänderbarkeit der Leistungen und damit eine Leibrente vereinbart haben, können im Nachhinein mit Wirkung für die Zukunft die Abänderbarkeit der Leistungen vereinbaren und damit die Leibrente in eine dauernde Last umwandeln.
25   BGH 28.03.2006 Keine zwangsläufige ehebedingte Zuwendung bei Zuwendung unter Ehegatten ohne Gegenleistung
26   BGH 11.05.2006 Pflichtteilsansprüche bei Insolvenzverfahren und Testamentsvollstreckung über das Vermögen des Erben 
27   BFH 02.03.2006 Steuerberechnung bei Tod des Erblassers während Hausbrand
28   LG München 26.05.2004 Erblasser können ein Pflegeheim unter bestimmten Voraussetzungen zum Alleinerben bestimmen 
29 § 530 BGB  BGH 28.03.2006 Zuwendungen unter Ehegatten als "ehebezogene" bzw. "unbenannte" Zuwendungen, Abgrenzung zur Schenkung; Rückforderung wegen groben Undanks (§ 530 BGB); Auslegung von Verträgen: Bedeutung des Wortlauts eines Vertrages bei notarieller Beurkundung.
30 § 2078 II BGB, § 2301 BGB , §331BGB, §518BGB BGH 19.10.1983 Überträgt eine Erblasserin Vermögen durch eine unter Lebenden vollzogene Verfügung zugunsten Dritter auf den Todesfall (§§ 518 Abs. 2, 2301 Abs. 2 BGB), unterliegen die auf diese Weise begründeten Rechtsbeziehungen nicht nur im Deckungs-, sondern auch im Valutaverhältnis den allgemeinen Regeln für Rechtsgeschäfte unter Lebenden, nicht aber dem Erbrecht. Das gilt sowohl für die rechtliche Einordnung der im Valutaverhältnis begründeten Rechtsbeziehung als auch für deren Anfechtung (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. Oktober 1983 – IVa ZR 71/82 – NJW 1984, 480 unter 1).
31 BGB§1629,§1630, §1638 ,§1795, §1796, §1696, §2209 BGH   Ist der Vater eines minderjährigen Erben zum (Verwaltungs-)Testamentsvollstrecker bestellt worden, so kommt die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte des Erben aus den in den Nachlass fallenden Gesellschaftsanteilen auch dann nicht in Betracht, wenn der Vater Mitgesellschafter und die Mutter von der Vertretung des Kindes für das ererbte Vermögen ausgeschlossen ist; denn die mit einer solchen Pflegschaft einhergehende Beschränkung der gesetzlichen Vertretungsmacht des Vaters ändert an dessen Verwaltungsbefugnissen als Testamentsvollstrecker nichts.
32 § 2325 Abs. 3 BGB OLG Karlsruhe   Hat der Erblasser sein Hausanwesen einem Dritten unentgeltlich zugewandt und sich lediglich ein Wohnrecht an einer der im Haus befindlichen Wohnungen einräumen lassen, so ist der verschenkte Gegenstand im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB mit dem Eigentumsübergang geleistet.
33 InsO § 129 BGH  LG Gießen 13.03.2008 Ein Schenkungsvertrag über ein Grundstück, in dem zugleich ein durch Vormerkung gesicherter Rückübertragungsanspruch für den Fall des Vermögensverfalls oder der Insolvenz des Begünstigten vereinbart wird, ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Begünstigten mangels objektiver Gläubigerbenachteiligung nicht anfechtbar.
34 ErbStG § 20, AO §§ 5, 44, BGB § 421
 
FG Düsseldorf 22.02.2008 Bei einer Schenkung ist nach § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG auch der Schenker Steuerschuldner.
35   FG Nürnberg   Streitig ist, ob die Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH eine Schenkung des Übernehmers an einen nicht an der Kapitalerhöhung beteiligten Gesellschafter darstellt, wenn der Wert der Sacheinlage den Nennbetrag der Kapitalerhöhung übersteigt.
         Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist eine Wertsteigerung eines Geschäftsanteils bloße Folge der Erhöhung des Gesellschaftsvermögens der GmbH und daher schenkungsteuerrechtlich unbeachtlich.
36 §743 BGB, §1010 BGB BGH 28.01.2008 Erbengemeinschaft: Teilhaberrecht gemäß § 743 Abs.1 BGB kann nicht durch Mehrheitsentscheidung beeinträchtigt werden
37 § 2325 Abs. 1 BGB OLG Stuttgart 13.12.2007 Lebensversicherung zu Gunsten Dritter, Prämien
38 §2069 BGB LG Krefeld 27.06.2008 Verstirbt ein Nacherbe zwischen Erbfall und Nacherbenfall, vererbt sich sein Nacherbenrecht zwar grundsätzlich gemäß § 2069 BGB auf seine Erben. Dieses Anwartschaftsrecht geht jedoch nicht auf den Erben über, der zuvor das Erbe des Nacherben ausgeschlagen hat.
39 § 23 ErbStG, § 10 Abs.1 ErbStG, § 36 Abs.2 in Verbindung mit Abs.4 S.2 EStG, § 3 Abs.1 Nr.4 ErbStG  BFH 16.01.2008 Private Steuererstattungsansprüche des Erblassers unterfallen mit dem beim Eintritt des Erbfalls materiell-rechtlich zutreffenden Wert der Erbschaftsteuer, ohne dass es auf deren Durchsetzbarkeit zu diesem Zeitpunkt ankommt. Werden die Ansprüche erst später fällig, entsteht die Erbschaftsteuer insoweit erst mit Eintritt der Fälligkeit.
40 BGB § 1990 OLG Lüneburg 06.03.2008 Dürftigkeitseinrede, Eigenschulden, Nachlassverbindlichkeit, Niederschlagswassergebühr, Unzulänglichkeitseinrede
41 BGB § 516, § 2325, § 2329 OLG Celle 08.07.2008 Bei der Bewertung eines Grundstückübertragungsvertrages, bei dem ungewiss ist, ob und für welche Dauer Pflege und Wohnrecht vom Erwerber zu gewähren sind, ist auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluss abzustellen und eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz vorzunehmen
42 BGB § 2200, FGG §20 Abs.1 OLG Hamm 22.01.2008 Die Entscheidung, durch die ein Testamentsvollstrecker ernannt wird, kann von einem Miterben, dessen Erbanteil nicht von der Anordnung einer Testamentsvollstreckung betroffen ist, nicht mit dem beschränkten Ziel der Abänderung der Auswahlentscheidung zur Person des Testamentsvollstreckers angefochten werden.
43 § 7 Abs.1 Nr.1 ErbStG FG Düsseldorf 06.08.2008 Auch bei Rückschenkung eines Grundstücks fällt regelmäßig Schenkungsteuer an
44 § 13 Abs.1 Nr.4a ErbStG  BFH  26.02.2009 Die Schenkung eines zum Teil von der Familie selbst bewohnten Hauses ist in Bezug auf diesen Teil schenkungsteuerfrei, wenn ein Ehegatte dem anderen Ehegatten seinen Miteigentumsanteil an dem Grundstück schenkt
45 § 146 Abs.2 S.1 und 2 BewG  BFH  03.12.2008 Legt ein Steuerpflichtiger zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts seines Grundstücks ein Sachverständigengutachten mit einer Bewertung im Sachwert- und im Ertragswertverfahren vor, können sich weder Finanzämter noch Finanzgerichte nicht ohne weitere Begründung auf den Mittelwert beider Werte festlegen
46 § 8b KStG  BGH  19.03.2009 Der um Rat ersuchte steuerliche Berater ist zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet. Er verstößt nicht gegen diese Pflicht, wenn alternative Gestaltungen der Gefahr einer Missbilligung durch die Finanzverwaltung ausgesetzt oder mit anderen erheblichen steuerlichen Unwägbarkeiten belastet sind.
47 BGB § 2325 OLG Stuttgart 13.12.2007 Bei einer Lebensversicherung zugunsten eines Dritten sind im Rahmen der Pflichtteilsergänzung nicht die Versicherungssumme, sondern die gezahlten Prämien als Gegenstand der Schenkung anzusehen; dem steht nicht entgegen, dass bei der Anfechtung unentgeltlicher Leistungen nach der InsO etwas anderes gilt (Abgrenzung zu BGHZ 156, 360).
48 § 20 Abs. 6 S. 2 ErbStG BFH  12.03.2009 Banken haf ten für Erbschaf tsteuer bei Ver trägen zugunsten Dr i t ter auf den Todesfal l Zahlt ein Kreditinstitut das Sparguthaben eines Erblassers an einen im Ausland lebenden Erben aus, haftet es gemäß § 20 Abs. 6 S. 2 ErbStG für dessen nicht bezahlte Erbschaftsteuer. Die Haftung erstreckt sich bis zur Höhe des ausgezahlten Betrags auf die Erbschaftsteuer für den gesamten dem Erben angefallenen Erwerb von Todes wegen, einschließlich des Erwerbs aufgrund eines Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall.
49 § 2295 BGB  OLG München 16.04.2009 1. Dass eine vertragsmäßige Erbeinsetzung „mit Rücksicht“ auf eine in einem gesonderten Überlassungsvertrag enthaltene Unterhaltsverpflichtung des Bedachten vorgenommen wurde, kann regelmäßig nicht allein aus dem Umstand geschlossen werden, dass beide Verträge am gleichen Tag abgeschlossen wurden.  2. Die Aufhebung der Gegenverpflichtung muss zumindest einen Beweggrund für den Rücktritt nach § 2295 BGB darstellen. Daran fehlt es, wenn der Erblasser die Aufhebung der Verpflichtung bestreitet.
50   BFH 21.04.2009 Die Schenkung einer Forderung, hinsichtlich der eine Besserungsabrede getroffen wurde, ist ausgeführt, sobald der Besserungsfall eingetreten ist. Die Regelungen in § 9 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG gelten auch beim Erwerb durch Schenkung unter Lebenden zur Bestimmung des Zeitpunkts der Ausführung der Zuwendung.
51  § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG  Hessisches FG 02.04.2009 Ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der als Begünstigter einer Lebensversicherung anlässlich des Todes des anderen die Versicherungssumme erhält, muss auch dann Erbschaftsteuer zahlen, wenn er in den gemeinsamen Jahren mehr zum gemeinsamen Lebensunterhalt beigetragen hat als der verstorbene Partner. Entscheidend ist, ob der Erblasser sämtliche Versicherungsprämien aus dem eigenen Vermögen geleistet hat.
52 § 2211 Abs. 1BGB, § 2217 Abs. 1 BGB  BGH 14.05.2009 Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers schließt die Anordnung der Versteigerung eines mit Testamentsvollstreckung eingeschränkten Grundstücks zum Zweck der Aufhebung der Erbengemeinschaft auch gegenüber einem Gläubiger eines Miterben aus, der dessen Anteil am Nachlass gepfändet hat. Ein Anspruch auf ein entsprechendes Handeln des Testamentsvollstreckers kommt weder für den Miterben noch für dessen Gläubiger in Betracht.
53   BFH 22.08.2007 Der BFH konkretisiert die Grundsätze, unter welchen Voraussetzungen die Einräumung einer Gesamtgläubigerschaft zu einer freigebigen Zuwendung führt.
54   BFH 12,9.2007 Werden Ansprüche aus einer Lebensversicherung zur Sieherung eines Darlehens eingesetzt, ist bei der Beurteilung der Frage der Steuerschädlichkeit wegen Ubersicherung auf den Nominalbetrag der Versicherung und nicht auf den Rückkaufswert der Versicherung abzustellen.
55 § 6 Abs.1 Nr. 2 EStG BFH 26.09.2007 Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gem. § 6 Abs.! Nr.2 S.2 EStG i.d.F. des StEntiG 1999/2000/2002 ist bei börsennotierten Aktien, die als Finanzanlage gehalten werden, auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine a!sbaldige Wertauffiolung vorliegen (gegen BMF v. 25.2.2000, BStB1. 12000,372 Tz. 11).
56 § 146 Abs. 5 BewG BFH 26.09.2007 Die Frage, ob mehr als zwei Wohnungen vorliegen, bestimmt sich i.R.d. § 146 Abs. 5 BewG nach dem Wohnungsbegriff, wie er für Zwecke der Einheitsbewertung des Grundvermögens vom BFH in seinem Urteil vom 5.10.1984 (BFH v. 5.10.1984 - III R 192/83, BStB1. 111985, 151) entwickelt worden ist; dies gilt unabhängig davon, wann das Gebäude bezugsfertig errichtet, aus- oder umgebaut worden ist.
57   BFH 17.10.2007 Erhält ein Ehegatte zu Beginn der Ehe vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt einen Geldbetrag, ist dies als freigebige Zuwendung zu beurteilen; der Teilverzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar.
58   BFH 17.10.2007 Mit der Verneinung der Schenkungsteuerbarkeit verdeckter Einlagen eines Kapitalgeseilschafters öffnet der BFH endgültig die Tür zu Vermögensübertragungen ohne Belastung nach dem ErbStG; entsprechende Grundstückszuwendungen unterliegen jedoch der Besteuerung nach dem GrEStG.
59   BFH 17.10.2007 Zur Feststellung eines etwaigen Zuwendungswillens des Versprechensempfangers ist nicht nur der vom Versprechenden verwendete Formularvertrag heranzuziehen; vielmehr kann auch auf sonstige schriftliche oder mündliche Außerungen des Versprechensempfangers zuruckgegriffen werden. Leitet der Dritte das von ihm Bezogene an Personen außerhalb des engeren Familienkreises weiter, ist dies ein Indiz für einen entsprechenden Willen des Versprechensempfangers.
60   BFH 11.10.2007 Dem Abzug von Rentenzahlungen als dauernde Last steht nicht entgegen, dass der Begünstigte durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis existenzsicherndes Vermögen aus der Erbmasse erhält (Abweichung von BFH v. 26.1.1994 - X R 54/92, BStB. II 1994, 633).
61   BFH 07.11.2007 Unentgeltliche Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an ihrem/n Gesellschafter/n nahe stehende Personen sind regelmäßig steuerbare Schenkungen der Gesellschaft und nicht der/sGesellschafter/s.
62   BFH 14.11.2007 Erwerben zunächst die Gesellschafter einer GmH und danach die GmbH ein Grundstück, kann der erste Grundstückserwerb - grunderwerbsteuerlich - nicht rückgängig gemacht werden, wenn Aufhebungs- und Weiterveräußerungsvertrag unmittelbar nacheinander beurkundet werden.
63   BFH 04.12.2007 Der Überschuss aus der Veräußerung von Indexzertifikaten mit einer garantierten Mindestrückzahlung ist nur hinsichtlich des Teils steuerbar, der der garantierten Mindestrückzahlung zuzuordnen ist:. Die Höhe des steuerpflichtigen Teils des insgesamt erzielten Überschusses bestimmt sich nach der Relation zwischen der Mindestrückzahlung und der Differenz zwischen Nominalbetrag der Anlage und Mindestrückzahlung.
64 § 278 Abs. 2 AO BFH 11.12.2007 Überträgt ein Ehegatte dem anderen Ehegatten ein belastetes Grundstück, verbunden mit dem durch Darlehenstilgung bereits entstandenen (teilweisen) Rückgewähranspruch gegen die kreditgebende Bank, so ist der Rückgewähranspruch in Höhe der bereits getilgten Darlehensschulden bei der Beurteilung der Frage, ob eine unentgeltliche Zuwendung i.S.d. §278 Abs.2 AO vorliegt, werterhöhend zu berücksichtigen.
65   BFH 17.12.2007 Ein vom Erblasser nicht ausgenutzter Verlustvortrag kann vom Erben nur noch dann bei seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden, wenn der Erbfall bis zum Ablauf des 12.3.2008 eingetreten ist. Die einkommensteuermindernde Berücksichtigung später ererbter Verlustvorträge ist ausgeschlossen.
66 § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG BFH 19.12.2007 Löst der freigebig mit einem Grundstück Bedachte einen Nießbrauch, den sich der Schenker vorbehalten hatte, vor dem Erbbrauch, den sich der Schenker vorbehalten hatte, vor dem Erbfall entgeltlich ab, so hat dies (abgesehen vom Wegfall der Stundung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG) keinen Einfluss auf die Höhe der Schenkungsteuer, die für die Grundstücksübertragung festzusetzen war.
67 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG BFH 19.12.2007 Wer erworbene Optionen verfallen lässt, erfüllt nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 EStG.
68   BFH 15.01.2008 Erhaltungsaufwendungen sind auch dann Werbungskosten des Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des Steuerpflichtigen abgeschlossenen Werkvertrag beruhen und der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet (Bestätigung des BFH v. 15.11.2005 - IX R 25/03, BStB1. II 2006, 623; gegen BMF v. 9.8.2006, BStB1. 1 2006, 492).
69   BFH 16.01.2008 Der BFH legt dem EuGH die Rechtsfrage vor, ob die höhere Steuerbelastung beim Erwerb in- und ausländischen Vermögens ohne Anrechnung der ausländischen Steuer einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit begründet.
70   BFH 16.01.2008 Die unentgeltliche Einräumung einer nicht atypischen Unterbeteiligung hat den Charakter eines bloßen Schenkungsversprechens, so dass erst mit tatsächlicher Vereinnahmung der dem Erwerber anteilig zugedachten Beteiligungserträge jeweils einzelne freigebige Zuwendungen ausgeführt werden.
71 § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Halbs. 2 ErbStG BFH 16.01.2008 Private Steuererstattungsansprüche des Erblassers unterfallen mit dem beim Eintritt des Erbfalls materiellrechtlich zutreffenden Wert der Erbschaftsteuer, ohne dass es auf deren Durchsetzbarkeit zu diesem Zeitpunkt ankommt. Werden die Ansprüche erst später fällig, entsteht die Erbschaftsteuer insoweit erst mit Eintritt der Fälligkeit. Erwirbt der Erbe mit dem Nachlass einen aufschiebend bedingten, betagten oder befristeten Anspruch, verschiebt § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Halbs. 2 ErbStG nicht den Erwerbszeitpunkt, sondern lediglich den Zeitpunkt der Steuerentstehung.
72   BFH 26.02.2008 Die Grundsätze des sog. Erbvergleichs sind auf einen Vergleich zwischen Miterben und einem nicht am Nachlass beteiligten Dritten über Grund und Höhe möglicher Ansprüche des Erblassers unanwendbar.
73   BFH 08.04.2008 Für die Annahme einer stillen Gesellschaft ist entscheidend, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben. Dabei ist der für eine stille Gesellschaft erforderliche gemeinsame Zweck nicht mit den Motiven der Gesellschafter für ihre Beteiligung zu verwechseln.
74   BFH 09.04.2008 Überlässt der Inhaber eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft einem Bergbauunternehmer durch Einräumung eines Nutzungsrechts Teile des Grund und Bodens zum Abbau des darin befindlichen bergfreien Bodenschatzes und hat der Unternehmer das Grundstück nach erfolgtem Abbau in rekultiviertem Zustand zur Fortsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zurückzugeben, ist das Grundstück bei einem zwischenzeitlichen Übergang im Wege eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung nicht als unbebautes Grundstück zu bewerten. Es ist vielmehr Teil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens geblieben.
75   BFH 23.04.2008 Hat das FA bei nutzungsrechtsbelastetem Vermögen den Erwerb durch einen Dritten als Gesamtrechtsnachfolger des zwischenzeitlich verstorbenen Erben gesehen und gegen den Dritten einen nach dem Verwandtschaftsverhältnis dieses Verstorbenen zum ursprünglichen Erblasser ausgerichteten Bescheid erlassen, ist es zur Änderung nach § 174 Abs.4 AO berechtigt, um die zutreffende Besteuerung des Dritten als Erwerber unmittelbar vom ursprünglichen Erblasser herzustellen.
76 § 45a Abs. 2 EStG, § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG BFH 29.04.2008 War der Steuerpflichtige nicht im Besitz einer Kapitalertragsteuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG, so konnte eine Anrechnung der - eventuell - einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer auch bereits nach der im Streitjahr 1993 geltenden Fassung des § 36 Abs. 2 Nr.2 EStG nicht stattfinden.
77   BFH 29.05.2008 Der BFH hält es für den Werbungskostenabzug des Erben für unschädlich, wenn zwar der Nachlasspfleger keine Vermietungsabsicht besaß, der Erbe hingegen schon.
78   BFH 05.06.2008 Das Handeln eines Testamentsvollstreckers ist den Erben auch i.R.d. Beurteilung der personellen Verflechtung von Besitz und Betriebsunternehmen zuzurechnen.
79   BFH 11.06.2008 Will der Steuerpflichtige den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts führen, muss er die Belastung des Grundstücks mit einem Nutzungsrecht zugunsten eines Dritten außer Betracht lassen.
80 § 6 Abs. 1 GrEStG, § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GrEStG, § 3Nr. 4 GrEStG BFH 11.06.2008 Veräußert eine aus drei Gesellschaftern bestehende GbR ein im Gesellschaftsvermögen befindliches Grundstück an einen Gesellschafter und dessen Ehefrau zu je hälftigem Miteigentum, ist die Steuer für den Erwerb des Gesellschafters entsprechend § 6 Abs. 1 GrEStG nur nach 1/3 der auf seinen Erwerb entfallenden Gegenleistung zu berechnen. Ist der Grundbesitzwert nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 GrEStG Bemessungsgrundlage, bedeutet dies eine Steuerberechnung nach 1/6 des Werts des ganzen Grundstücks. Der Miteigentumserwerb der Ehefrau ist in diesem Fall dagegen nicht nach § 3 Nr.4 GrEStG begünstigt.
81   BFH 11.06.2008 Die Übertragung von Vermögenswerten auf den Ehepartner mit der Auflage, diese weiter zu übertragen, führt nicht zur Zuwendung von beweglichen und unbeweglichen Sachen, sondern von vertraglich begründeten Übereignungsansprüchen.
82   BFH 25.06.2008 Nimmt der Ehegatte eines Steuerpflichtigen ein Darlehen auf und trägt ggü. der Bank die Schuldzinsen, liegt eigener Aufwand des Steuerpflichtigen vor, wenn er im Innenverhältnis verpflichtet ist, dem Ehegatten Zins- und Tilgungsleistungen zu erstatten.
83   BFH 01.07.2008 Hat der Schenker im Verhältnis zum Beschenkten die geschuldete Steuer selbst übernommen und war dies dem FA bei Erlass des Schenkungsteuerbescheids bekannt, erfordert die Inanspruchnahme des Bedachten eine Begründung der getroffenen Auswahlentscheidung, es sei denn, die Gründe sind dem Bedachten bekannt oder für ihn ohne weiteres erkennbar.
84   BFH 01.07.2008 Einer grunderwerbsteuerlich zu beachtenden Rückgängigmachung eines Kaufvertrages steht eine bestehende Auflassungsvormerkung dann nicht entgegen, wenn dem Veräußerer bereits eine für ihn frei verfügbare Löschungsbewilligung erteilt worden ist.
85 § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG BFH 02.07.2008 § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG schließt beim Nacherben die steuerliche Erfassung von Vermögenswerten aus, die er selbst durch Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Grundstück zu Lebzeiten des Vorerben in Erwartung der Nacherbfolge geschaffen hat. Die Bereicherung des Nacherben mindert sich um den Betrag, um den die von ihm durchgeführten Baumaßnahmen den Grundbesitzwert erhöht haben.
86 § 2174 BGB, § 13a ErbStG BFH 13.08.2008 Erwerbsgegenstand  eines Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnisses ist die aufschiebend bedingte Forderung des Vermächtnisnehmers gern. § 2174 BGB gegen den Beschwerten (Änderung der Rechtsprechung). Die Forderung aus Ubernahme- oder Kaufrechtsvermächtnissen ist nicht mit dem Steuerwert des vermachten Gegenstandes zu bewerten, sondern mit dem gemeinen Wert. Ist gern. § 13a ErbStG begünstigtes Vermögen vermacht, stehen dem Vermächtnisnehmer die dort vorgesehenen Vergünstigungen auch bei einem Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnis zu.
87   BFH 27.08.2008 Wird die Ausführung einer nicht beurkundeten Schenkung der zuständigen Schenkungsteuerstelle angezeigt, die angeforderte Schenkungsteuerklärung aber erst in einem der Anzeige nachfolgenden Kalenderjahr eingereicht, ist das Eingangsdatum der Steuererklärung für eine vorzeitige Beendigung der Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist des Schenkungsteueranspruchs maßgebend. 
88 § 6 AStG BFH 23.09.2008 Die Wegzugsbesteuerung gern.  § 6 AStG in der bis zum 31.12.2006 geltenden Fassung verstößt nicht offensichtlich gegen Gemeinschafts- oder Verfassungsrecht.
89 §§ 138 ff. Bew.G BFH 29.09.2008 Die Bewertung eines in Österreich belegenen Grundstücks für Zwecke des Steuersatzes hat entgegen § 12 Abs. 6 ErbStG i. V. m. § 31, 9 BewG nicht mit dem gemeinen Wert zu erfolgen. Der Wert ist vielmehr auf Grundlage des Bedarfswerts i. S. d. §§ 138ff. BewG zu schätzen.
90 § 23 Abs. 1 Sat 1 Nr. 3 EStG, § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG FG Baden-Würtemberg 27.09.2007 Einkünfte aus einem Zins-Währungs-Swap-Vertrag, bei dem die zu liefernden Devisen für beide Vertragspartner im Vertrag genau bestimmt sind, unterliegen als private Veräußerungsgeschäfte der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 EStG und stellen keine Optionsgeschäfte i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 EStG dar.
91   FG Düsseldorf 14.12.2006 Der in einer nichtsteuerbaren  Vermächtnisrente enthaltene Zinsanteil führt zu einer Besteuerung i.R.d. Einkünfte aus Kapitalvermögen.
92 § 162 Abs. 1 S.1 AO FG Düsseldorf 22.08.2007 Für unbekannte Erben kann die ErbSt gem. § 162  Abs. 1 S. 1.  AO geschätzt werden. Die Annahme gleicher Erbteile der unbekannten Erben ist nicht grundsätzlich rechtswidrig. Inhaltsadressaten eines solchen ErbSt-Bescheids sind die unbekannten Erben; Bekanntgabeadressat ist der Nachlasspfleger.
93   FG Düsseldorf 15.02.2008 Die Art und Weise der Finanzierung des angeschafften Objekts ist nicht Gegenstand des gesetzlichen Tatbestands. Deshalb hängt die Gewährung einer Eigenheimzulage im Falle eines entgeltlichen Erwerbs nicht von der Fremdüblichkeit des die Anschaffung finanzierenden Darlehens ab.
94   FG Düsseldorf 20.02.2008 Hinterbliebenenbezüge, die einer Witwe aufgrund einer Pensionszusage zugunsten eines mehr als geringfügig am Festkapital beteiligten Komplementärs einer KG gewährt werden, unterliegen grundsätzlich als Erwerb aus Vertrag zugunsten Dritter der Erbschaftsteuer. Der Erwerb der KG-Anteile des Erblassers durch dessen Witwe schließt es nicht aus, ebenfalls die Begünstigung durch den Pensionsvertrag zu besteuern. Eine Kürzung der Pensionsansprüche im Verhältnis der eigenen KG-Beteiligung kommt nicht in Betracht.
95   FG Düsseldorf 20.02.2008 Auch bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Schenkungsteuer mangels abweichender Vereinbarung vorrangig gegen den Beschenkten festgesetzt wird.
96   FG Düsseldorf 06.08.2008 Eine zum Erlöschen der Schenkungsteuer führende Herausgabe eines Geschenks wegen eines Rückforderungsrechts setzt nicht nur eine formale Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts voraus. Vielmehr ist eine ernsthafte Rückgängigmachung des Vorgangs erforderlich, bei welcher der Schenker seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Wird ein mit einem Nießbrauch belastetes Grundstück dem Nießbraucher unentgeltlich oder teilweise unentgeltlich zugewendet, führt die Belastung des Grundstücks mit dem Nießbrauch nicht zu einer Verminderung seiner Bereicherung.
97 § 14 ErbStG FG Hamburg 30.04.2008 Die Regelung des § 14 ErbStG, wonach mehrere innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall erhaltene Schenkungen zusammengerechnet und mit ihrem früheren Wert dem ererbten Vermögenswert hinzugerechnet werden, führt auch dann zu keiner unbilligen sachlichen Härte, wenn der Erbfall durch Ermordung der Erblasserin durch einen Dritten eingetreten ist.
98 § 129 AO  FG Hessen 27.09.2007 Nach Ablauf der Festsetzungsverjährung ist die Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit i.S.d. § 129 AO 1977 nicht mehr zulässig. Der Billigkeitserlass ist grundsätzlich nicht dazu bestimmt, das zurechenbare Versäumnis der Einlegung eines Rechtsbehelfs auszugleichen und dadurch die diesbezüglichen, im Interesse der Rechtssicherheit form- und friststreng ausgestalteten Vorschriften zu unterlaufen.
99   FG Hessen 24.10.2007 Für die Beurteilung der Frage, ob eine schenkungsteuerrechtlich beachtliche Kettenschenkung vorliegt, ist entscheidend, ob der zunächst Bedachte nach dem Gesamtplan und den subjektiven Vorstellungen der Beteiligten eine eigene Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich der Verwendung der Zuwendung hatte.
100 § 163 AO FG Hessen 15.01.2008 Billigkeitsgründe  für eine abweichende Steuerfestsetzung i. S. d. § 163 AO können sich nicht aus Umständen ergeben, die der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen hat. Die Hintergründe des Ablebens eines Erblassers sind nach der Intention des Gesetzgebers und nach dem Sinn und Zweck des ErbStG ohne Bedeutung für die Höhe der festzusetzenden Steuer.
101   FG Hessen 15.01.2008 Für die Beurteilung der Frage, ob im Verhältnis Vater-MutterSohn eine Schenkung vom Vater über die Mutter auf den Sohn vorliegt oder eine Schenkung direkt vom Vater auf den Sohn, sind die individuelle Gestaltung sowie die mit der Vertragsgestaltung erkennbar angestrebten Ziele der Beteiligten maßgeblich.
102   FG Hessen 18.03.2008 Behält sich jemand bei einer unentgeltlichen Übertragung eines bebauten Grundstücks ein Wohnrecht auch zugunsten seiner Lebensgefährtin vor, liegt darin eine Schenkung des Übertragenden und nicht des Erwerbers an die Lebensgefährtin.
103 § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG FG Hessen 27.03.2008 Die Zuwendung an eine Familienstiftung erfüllt auch dann den Tatbestand einer freigebigen Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, wenn der Zuwendende zugleich Begünstigter nach dem Stiftungszweck ist.
104   FG Hessen 10.06.2008 Bei unentgeltlichen Leistungen eines Nichtgesellschafters an eine Kapitalgesellschaft kommen nicht ihre Gesellschafter, sondern kommt nur sie selbst als Erwerber freigebiger Zuwendungen in Betracht.
105 § 7 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG FG München 02.04.2008 Erhält jemand als Durchgangsperson oder Mittelsperson eine Zuwendung, die er - wie bei einer Schenkung unter Auflage (§ 7 Abs. 1 Nr.2 ErbStG) - entsprechend einer bestehenden Verpflichtung oder den Umständen des Einzelfalls in vollem Umfang an einen Dritten weitergeben muss, liegt schenkungsteuerlich nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an den Dritten vor.
106   FG München 22.04.2008 Vom Erblasser auf mehrere Jahre verteilter und im Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht verbrauchter Erhaltungsaufwand ist im letzten Jahr der Einkünfteerzielung des Erblassers zu berücksichtigen, wenn der Erbe keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt.
107 § 13a ErbStG FG Münster 16.08.2007 Ist eine GmbH & Co. KG zum Todeszeitpunkt der Erblassers noch nicht im Handelsregister eingetragen, so liegt keine gewerblich geprägte Personengesellschaft vor mit der Folge, dass die Steuervergünstigung nach § 1 3a ErbStG nicht in Anspruch genommen werden kann.
108   FG Münster 18.10.2007 Wird eine GmbH im Zuge der Kapitalerhöhung einer anderen Kapitalgesellschaft durch deren Altgesellschafter bereichert, können keinesfalls die Destinatäre einer Stiftung, die ihrerseits mittelbar Alleingeseilschafter der GmbH ist, Erwerber i. S. d. ErbStG sein.
109 § 13a Abs. 5 ErbStG FG Münster 28.02.2008 Der Verlust von Betriebsvermögen durch Insolvenz innerhalb der Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 ErbStG führt nicht zur sachlichen Unbilligkeit der diesbezüglichen Erbschaftsteuernachforderung. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige an der Insolvenz keine Schuld trug und er unter erheblichem Einsatz weiteren Vermögens versuchte, die Insolvenz abzuwenden.
110   FG Münster 29.05.2008 Zahlungen von Erben an die nichteheliche Lebenspartnerin des Erblassers sind dann als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen, wenn zwischen dem Erblasser und seiner Partnerin eine über die gemeinsame Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehende Innengesellschaft bestand mit dem Ziel, Vermögenswerte zu schaffen und zu halten.
111 § 421 BGB, § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, § 13a Abs. 5 ErbStG, § 20 Abs. 1 ErbStG FG Münster 19.06.2008 Dem FA steht es entsprechend §421 BGB grundsätzlich frei, ob es sich wegen der Schenkungsteuer an den Schenker oder den Beschenkten als Gesamtschuldner wendet. Aus dem Wortlaut des §20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG und dem Charakter der Schenkungsteuer als einer Bereicherungssteuer folgt, dass sich das FA grundsätzlich zunächst an den Beschenkten halten muss. Eine Inanspruchnahme des Schenkers ist zulässig, wenn sich der Schenker verpflichtet, die Schenkungsteuer zu übernehmen. Eine Inanspruchnahme des Schenkers ist auch in sog. achversteuerungsfällen nach § 13a Abs. 5 ErbStG zulässig. § 20 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 13a Abs. 5 ErbStG sind verfassungsrechtlich unbedenklich.
112   FG Nürnberg 20.09.2007 Zivilrechtlich ist eine Schenkung dann ausgeführt, wenn der Schenker alles getan hat, was er für den Vollzug tun muss. Es genügt ein bedingter oder befristeter Vollzug. Der Leistungserfolg wird nicht verlangt. Steuerrechtlich ist eine Schenkung ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede verschafft werden soll; danach richtet sich auch der Gegenstand der Schenkung. Ist der Erwerb dem FA vor Abgabe der Schenkungsteuererklärung nicht angezeigt oder sonst wie bekannt geworden, so ist bei späterem Ergehen des Bescheids Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten.
113   FG Nürnberg 28.02.2008 Die disquotale Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH ist eine Schenkung des Ubernehmers an einen nicht an der Kapitalerhöhung beteiligten Gesellschafter, wenn der Wert der Sacheinlage den Nennbetrag der Kapitalerhöhung übersteigt.
114   FG Schleswig Holstein 04.07.2008 Ehemalige Adoptivkinder fallen im Verhältnis zu ihren ehemaligen Adoptiveltern nicht in die Erbschaftsteuerklasse 1.
115   BGH 26.04.2007 Eine Kapitalgesellschaft wird nicht dadurch zu einem öffentlichen Auftraggeber i. S. d. VOBIB, dass ihr Alleingeseilschafter eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
116   BGH 11.07.2007 Die unentgeltliche Überlassung einer Sache zur Nutzung durch den Begünstigten ist zwar zivilrechtlich als Leihe und nicht als Schenkung zu qualifizieren; als freigebige Zuwendung der Nutzungsmöglichkeit unterliegt sie aber grundsätzlich der Schenkungsteuer.
117 § 2325 BGB BGH 18.07.2007 Unterhaltsschulden eines Erblassers gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten sind Nachlassverbindlichkeiten des/r Erben, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den fiktiven Ehegattenpflichtteil; allerdings ist der Nachlass unter den Voraussetzungen des § 2325 BGB wertmäßig um eventuelle Schenkungen des Erblassers zu erhöhen.
118   BGH 22.10.2007 Die satzungsmäßige Verpflichtung zur Verlustübernahme durch einen GmbH-Gesellschafter ist unwirksam, wenn diese weder zeitlich noch betragsmäßig begrenzt ist.
119   BGH 31.10.2007 Gemeinschaftsbezogene Zuwendungen der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden grundsätzlich nicht ausgeglichen. Ausnahmsweise kann ein Ausgleichsanspruch nach den Vorschriften über die GbR bestehen, wenn die Partner ausdrücklich oder konkludent einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag geschlossen haben.
120   BGH 05.11.2007 Die gesellschaftsrechtliche Obergrenze zusätzlicher Beitragsleistungen kann sich auch aus einer Gesamtschau der einschlägigen Passagen des Gesellschaftsvertrags und den Beitrittserklärungen der Gesellschafter ergeben.
121   BGH 16.11.2007 Stellt sich in der Insolvenz eines Konzerns heraus, dass Schulden einzelner Gesellschaften von anderen Gesellschaften in anfechtbarer Weise beglichen wurden, sind die Gläubiger ggf. den Anfechtungsansprüchen einander konkurrierender Insolvenzverwalter ausgesetzt.
122 § 707 BGB BGH 03.12.2007 Hat ein Gesellschafter einem Gesellschafterbeschluss rechtswirksam zugestimmt, der gesellschaftsvertraglich nicht geschuldete Leistungen festlegt, kann er sich der damit begründeten Leistungspflicht nicht durch Berufung auf § 707 BGB entziehen.
123 § 516 Abs. 1 BGB BGH 14.01.2008 Die einem Verein gegebene Finanzierungszusage eines Vereinsmitglieds, die ohne wirksame vereinsrechtliche Verpflichtung und ohne besondere Gegenleistung versprochen wird, ist kein Schenkungsversprechen i.S.d. §516 Abs. 1 BGB, wenn sie allein im Hinblick auf die Mitgliedschaft - societatis causa - erfolgt.
124   BGH 25.01.2008 Es genügt nicht, die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Klageschrift als Kläger oder Beklagte zu benennen, wenn die Gesellschaft selbst Inhaberin bzw. Verpflichtete der geltend gemachten Ansprüche ist.
125 § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG, § 92 Abs. 3 Satz 1 AktG BGH 05.05.2008 Der Geschäftsführer einer GmbHlVorstand einer AG wird nicht ersatzpflichtig, wenn er der Gesellschaft von konzerzugehörigen Gesellschaften zur Verfügung gestelltes Geld entgegen § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG/§ 92 Abs. 3 Satz 1 AktG zweckentsprechend zur Tilgung von Schulden dieser Gesellschaften verwendet.
127   BGH 21.05.2008 Gelingt es dem/n Erben eines verstorbenen Versicherungsnehmers das Zustandekommen eines Schenkungsvertrags mit dem von ihm auf den Todesfall eingesetzten Bezugsberechtigten post mortem zu verhindern, fällt der gegen ihn gerichtete Bereicherungsanspruch auf die Versicherungsleistung in den Nachass.
128 § 134 InsO BGH 05.06.2008 Ist die Einstellung eines Strafverfahrens von der Zahlung einer Geldauflage abhängig, erbringt der Angeschuldigte mit der Zahlung des angeordneten Betrags in der Regel keine nach § 134 InsO anfechtbare unentgeltliche Leistung an die Staatskasse.
129   BGH 09.07.2008 Der Partner, der einen gemeinsamen Zwecken dienenden Vermögenswert durch wesentliche Beiträge gefördert hat, kann nach Beendigung der Lebensgemeinschaft Ausgleich ggf. auch wegen Zweckverfehlung oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage fordern (Anderung der Rechtsprechung).
131   BAG 12.03.2008 Wer einen Arbeitnehmer zu unangemessen niedrigem Lohn beschäftigt, muss damit rechnen, dass ihn dessen Gläubiger auf Zahlung eines Differenzbetrags in Anspruch nehmen können und sich auch das Schenkungsteuer-FA bei ihm melden kann.
132   OLG Brandenburg 27.02.2008 Der Ehegatte, der im Streit um Zugewinnausgleich behauptet, sein Anfangsvermögen erhöhe sich um den Wert einer gemischten Schenkung, muss auch bei einem deutlichen Missverhältnis der beiderseitigen Leistungen beweisen, dass sich die Zuwendungsbeteiligten über die Unentgeltlichkeit einig waren.
133   OLG Celle 26.02.2008 Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist (teil-)rechtsfahig und kann daher selbst eine Eigentumswohnung erwerben.
134   OLG Düsseldorf 25.01.2008 Beim Streit um die Wirksamkeit seiner Enterbung sollte ein gesetzlicher Erbe nicht außer Acht lassen, dass sein Pflichtteilsanspruch ohne rechtzeitige (hilfsweise) Geltendmachung verjährt.
135   OLG Karlsruhe 04.07.2007 Wertpapiere, die in einem für Ehegatten geführten Order-Depot verwahrt werden, gehören im Zweifel beiden Partnern je zur Hälfte.
136 § 528 BGB OLG Köln 28.03.2007 Hat eine Erbengemeinschaft Vermögensgegenstände unentgeltlich aus dem Nachlass übertragen, soll jeder Miterbe anteilig Schenker sein, so dass ihm unter den Voraussetzungen des § 528 BGB ein Anspruch auf entsprechenden Wertersatz gegen den Erwerber zustehen kann.
137   OLG München 14.08.2007 Das Testament eines dementen Erblassers kann wegen Testierunfahigkeit unwirksam sein.
138   OLG München 06.03.2008 Die seit 1.7.2007 geltende Neufassung des WEG hat die Pflichtenlage der Wohnungseigentümer derart verschärft, dass der Erwerb einer Eigentumswohnung für einen minderjährigen Erwerber nicht lediglich vorteilhaft ist und daher die hierzu notwendige Auflassung der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters, bei Erwerb von den Eltern oder deren Angehörigen sogar eines Ergänzungspflegers bedarf.
139   OLG Saarbrücken 07.02.2007 Sind mehrere Personen zu gleichen Teilen Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung und verstirbt einer von ihnen nicht nach dem Erblasser/Versicherungsnehmer, steht sein Anteil grundsätzlich denn überlebenden bezugsberechtigten Personen zu.
140   OLG Schleswig 29.10.2007 Obwohl die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts inzwischen akzeptiert wird, ist es schwierig, eine GbR unter ihrem Namen als Eigentümerin/Berechtigte im Grundbuch eintragen zu lassen.
141 § 2325 Abs. 1 BGB OLG Stuttgart 13.12.2007 Wer wegen Versicherungsleistungen, die kraft Bezugsrechtseinräumung auf den Todesfall nicht in den Nachlass des Versicherungsnehmers  fallen, Pflichtteilsergänzungsanspruche nach § 2325 Abs. 1 BGB geltend macht, muss damit rechnen, dass nicht die Versicherungssumme, sondern nur die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall gezahlten Versicherungsbeiträge des Erblassers pflichtteilserhöhend berucksichtigt werden.
142   LG Mainz 23.08.2007 Die übliche Praxis der Grundbuchämter, die Gesellschafter einer GbR namentlich unter Hinweis auf ihr Gesellschaftsverhältnis als Eigentümer/Berechtigte im Grundbuch einzutragen, führt zur Notwendigkeit der Grundbuchberichtigung, wenn ein Gesellschafter verstorben ist; der Nachweis der Unrichtigkeit gelingt jedoch nur ausnahmsweise ohne Vorlage eines notariellen Gesellschaftsvertrags.
143 §2050BGB BGH 28.10.2009 Anrechnung von Vorempfängen auf Erbteile über gesetzliche Regeln hinaus ist nur durch letztwillige Verfügungen möglich Ein Erblasser, der bei der Auseinandersetzung unter Miterben die Anrechnung von Vorempfängen auf den Erbteil über die dazu bestehenden gesetzlichen Regeln insbesondere in § 2050  GB hinaus erreichen will, muss dies durch letztwillige Verfügung anordnen. Für Erbauseinandersetzungen verbindliche Anordnungen können dagegen nicht durch Rechtsgeschäft unter Lebenden getroffen werden.
144   BGH 12.07.2006 Geltendmachung des Pflichtteils nach Versterben beider Elternteile:            Ein Ehepaar hatte sich in einem so genannten Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben und ihre beiden Söhne als Schlusserben des Letztversterbenden ingesetzt. Zudem enthielt das Testament eine so genannte Pflichtteilsklausel mit dem Wortlaut: „Verlangt nach dem Tod des Erstversterbenden von uns eines nserer Kinder den Pflichtteil, so erhält es auch nach dem Tod des Letztversterbenden von uns nur den Pflichtteil." Nach dem Tod des Vaters verlangte keiner der beiden Söhne den ihm an sich zustehenden Pflichtteil. Nach dem späteren Tod der Mutter stellte einer der Söhne est, dass es für ihn wegen eines Vorausvermächtnisses zugunsten seines Bruders günstiger wäre, lediglich den Pflichtteil zu verlangen. Da er die Erbschaft bereits angenommen hatte, blieb ihm zur Verwirklichung dieses Ziels nur die nachträgliche Forderung des Pflichtteils nach dem Tod des vorverstorbenen Vaters. Hierzu hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch nach dem Tod des längstlebenden Ehegatten, nach Annahme der Schlusserbschaft und nach Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Erstverstorbenen die auflösende Bedingung der Pflichtteilsklausel herbeigeführt werden kann. Der Sohn konnte daher von seinem Bruder nachträglich noch den Pflichtteil aus der Erbschaft der Mutter verlangen.
145 § 23 Abs 1 Satz 1 EStG BfH 19.08.2008 Mit dem Erwerb neuer Aktien im Rahmen einer Verschmelzung beginnt für den Anteilsinhaber die einjährige Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 EStG.
146 §2306BGB OLG Karlsruhe   Erbausschlagung durch pflichtteilsberechtigten Alleinerben
147 § 15 Abs. 3 ErbStG BfH 27.08.2008 Haben sich Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Erben und danach Verwandte als Schlusserben eingesetzt, ist das beim Tod des letztversterbenden Ehegatten dem Werte nach noch vorhandene Vermögen des erstverstorbenen Ehegatten i.R.d. Bindungswirkung der getroffenen  Verfügungen erbschaftsteuerrechtlich nach § 15 Abs. 3 ErbStG vorrangig und ohne weitere Quotelung den mit dem Erstverstorbenen näher verwandten Schlusserben zuzuordnen.
148   BfH 27.08.2008 Anlaufhemmung durch Erklärungsanforderung trotz zuvor erfolgter Schenkungsanzeige.
149   BfH 27.08.2008 Der BFH widerspricht der Auffassung des FG München, wonach ein vor dem 1.1.1996 geschlossener Schenkungsvertrag, in dem sich der Schenker zur Übereignung einer nahezu fertig gestellten Immobilie sowie zur Finanzierung der endgültigen Fertigstellung verpflichtet hat und der ersichtlich in der Absicht geschlossen worden war, die alte Einheitsbewertung auszunutzen, dahin auszulegen sei, dass zwei Teilschenkungen vorlägen.
150   BfH 01.09.2008 Die Beiladung darf die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen. Sie dient lediglich der frühzeitigen Beteiligung aller Betroffenen und damit der richtigen Besteuerung.
151   BfH 17.09.2008 Einem Hoferben i.S.d. Höfeordnung und zugleich als Miterben am hoffreien Vermögen eingesetzten Erben steht der vom Erblasser nicht ausgenutzte Verlustabzug nur i.H. seines Miterbenanteils zu.
152 § 3 Nr. 2 Gr EStG  BfH 08.10.2008 Hat der Erblasser vermächtnisweise angeordnet, einem von drei Miterben ein dingliches Vorkaufsrecht an einem im Nachlass befindlichen Grundstück zu bestellen, das hälftig den bei den anderen Miterben vermacht worden ist, und hat der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausgeübt, ist der dadurch zustande gekommene Erwerbsvorgang weder nach § 3 Nr.2 GrEStG noch nach Nr.3 der Vorschrift grunderwerbsteuerfrei.
153 § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG BfH 08.10.2008 Trotz der grundsätzlichen Einheitlichkeit der Beteiligung eines jeden Gesellschafters an einer Personengesellschaft ist nicht von vornherein auszuschließen, dass es an der Ubertragung eines Mitunternehmeranteils i.S.d. § l3a Abs.4 Nr. 1 ErbStG bzw. eines Teils eines solchen Anteils fehlt, wenn mittels eines vorbehaltenen Nießbrauchs die Mitunternehmerinitiative oder das Mitunternehmerrisiko bezüglich des Gegenstandes der Zuwendung vollständig beim Ubertragenden verbleibt.
154   BfH 08.10.2009 Der Erbe kann nach Auffassung des BFH einen verbleibenden Großspendenabzug des Erblassers nicht in Anspruch nehmen.
155 § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG BfH 28.10.2008 Stellt ein Kapitalanleger einem Unternehmer unter Gewährung einer Erfolgsbeteiligung von 30% Geldbeträge zur Verfügung, die der Unternehmer an Brokerfirmen für Börsentermingeschäfte oder an Fonds weiterleiten soll, so kann eine solche Vereinbarung eine typische stille Gesellschaft i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr.4 EStG begründen und die entsprechenden Renditen aus Gutschriften auch aus sog. "Schneeballsystemen" zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen.
156   BfH 28.10.2008 Bei der Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist eine Veräußerungsbeschränkung wertmindernd zu berücksichtigen, wenn sie im Wirtschaftsgut selbst gründet und für alle Verfügungsberechtigten gilt.
158 § 181 Abs. 5 Satz 2 AO BfH 25.11.2008 Erlässt das FA nach Ablauf der Feststellungsfrist einen Feststellungsbescheid ohne den Hinweis nach § 181 Abs.5 Satz 2 AO, ist der Bescheid lediglich rechtswidrig und anfechtbar, aber nicht nichtig.
159   BfH 26.11.2009 Die Bezeichnung einer nicht mehr existierenden Erbengemeinschaft im Rubrum eines FG-Urteils führt nicht automatisch zu einem die Zulassung der Revision auslösenden Verfahrensmangel.
161 § 844 Abs. 2 BGB BfH 26.11.2008 Die Zahlung einer Schadensersatzrente nach § 844 Abs. 2 BGB zum Ausgleich eines durch den Tod des Ehepartners eingetretenen Unterhaltsschadens führt nicht zu steuerbaren, der Einkommensteuer unterliegenden Einkünften.
162   BfH 03.12.2008 Legt der Steuerpflichtige zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ein Sachverständigengutachten vor, das mit zutreffender Begründung eine Bewertung im Ertragswertverfahren vorsieht, handelt das FA rechtswidrig, wenn es bei der Wertfestsetzung ohne weitere Begründung auf den Mittelwert der im Gutachten festgestellten Sach- und Ertragswerte abstellt.
163 § 13a ErbStG BfH 10.12.2008 Der BFH bestätigt die Auffassung des FA, wonach die fehlende Mitunternehmerinitiative der Kinder die Begünstigung des § 13a ErbStG scheitern lässt.
164 § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG BfH 14.01.2009 Aufgrund der Neufassung des § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG gibt der BFH seine bisherige für den Steuerpflichtigen günstige Rechtsprechung zur Überprogression auf.
166   BfH 22.01.2009 Bei der Ableitung des gemeinen Werts nicht börsennotierter Anteile an Kapitalgesellschaften aus stichtagsnahen Verkäufen sind Kaufpreisminderungen zu berücksichtigen. Wenn die Minderungsgründe objektiv am Stichtag bereits vorlagen, gilt dies auch, wenn die Minderung erst nach dem Stichtag vollzogen worden ist.
167   BfH 30.01.2009 Sind sog. Beihilfen unvereinbar mit dem EG-Recht, muss der Empfänger, spätestens nach einer, dies feststellenden Entscheidung der EG-Kommission, nicht nur mit einer unverzüglichen Rückforderung rechnen; er hat  den subventionsrelevanten Sachverhalt auch der zuständigen Schenkungsteuerstelle anzuzeigen.
169   BfH 19.02.2009 Wird über die gesonderte Feststellung des Grundstückswerts für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer darüber gestritten, ob das Grundstück der Grundstücksart "Betriebsgrundstück" zuzuordnen ist, ist der Streitwert pauschal, aber gestaffelt bei Grundstückswerten: a) bis einschließlich 512.000 mit 10% der Wertdifferenz zwischen dem festgestellten Grundstückswert und demjenigen Wert, mit dem das Grundstück als Betriebsgrundstück in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen würde; b) bis einschließlich 12.783.000  mit 20% dieser Wertdifferenz; c) die über diesen Wert hinausgehen mit 25 % dieser Wertdifferenz anzusetzen.
170   BfH 19.02.2009 Mit der Behauptung, er habe die ihm obliegende Verptlichtung zur Anzeige eines verwirklichten Erwerbsvorgangs nicht gekannt, wird sich ein Steuerpflichtiger kaum gegen den Vorwurf der leichtfertigen Steuerverkürzung erfolgreich wehren können.
173 § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG BfH 26.02.2009 Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr.4a ErbStG ist nach dem Umfang der tatsächlichen Nutzung des Familien(-wohn)- heims zu eigenen Wohnzwecken des Erwerbers im Zeitpunkt der Steuerentstehung zu bemessen.
174   BfH 12.03.2009 Die "Gewahrsamshaftung" des Kreditinstituts erstreckt sich auch auf Auszahlungen an im Ausland lebende Berechtigte, die nicht Erben sind.
176 BGB §§ 1756 Abs. 2, 1767, 1772 Abs. 1 BGH 11.11.2009 Volljährigenadoption schließt nicht grundsätzlich Pflichtteilsansprüche gegenüber Verwandten des verstorbenen Elternteils aus
178 § 13a Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 ErbStG BfH 21.04.2009 Bei Übertragung einer RestbeteiIigung nach der Übertragung einer Kommanditbeteiligung an einer GmbH & Co. KG und des Anteils an der nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligten Komplementär-GmbH bis auf 2% auf den anderen Kommanditisten fehlt es bereits wegen der zwischenzeitlich nicht gegebenen Gewinnbeteiligung an einer verdeckten Mitunternehmerschaft, die auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer Betriebsunterbrechung nach § 13a Abs.2 i.V.m. Abs.4 Nr.1 ErbStG begünstigt ist.
179   BfH 21.04.2009 Bei Schenkung einer mit sogenannten  Besserungsabrede behafteten Forderung ist anhand einer inhaltlichen Auslegung der insoweit getroffenen Vereinbarungen der Beteiligten des Schuldverhältnisses zu entscheiden, wann der Schenlcungsteueranspruch entsteht.
180 § 6b EStG BfH 23.04.2009 Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung gelten auch iR.d. § 6b EStG. Eine § 6b-Rücklage kann daher nicht auf ein im Wege der mittelbaren Grundstücksschenkung erworbenes Grundstück übertragen werden.
181 § 130 Abs 1 u.4 ErbStG § 13a Abs. 5 ErbStG  BfH 27.05.2009 Die Eigenschaft als Betriebsvermögen i,S,d, § 13o Abs 1 und 4 ErbStG  geht nicht allein deshalb verloren, weil die künstlerische Tätigkeit aufgrund ihrer höchstpersönlichen Natur von den Erben nicht fortgesetzt werden kann. Im Rechtsstreit hat das FG bei Vorliegen entspr. Anhaltspunkte zu prüfen, ob der Freibetrag gern. § 13a Abs.5 ErbStG a.F. ganz oder teilweise mit Wirkung für die Vergangenheit weggefallen ist.
183   BfH 03.06.2009 Von einer fristgerechten Verwendung des Veräußerungspreises zur Abfindung weichender Erben kann nicht ausgegangen werden, wenn der Betriebsinhaber (Schenker) seinen Kindern Geldbeträge unentgeltlich zuwendet, die die Kinder dem Vertrag zufolge sogleich wieder als Darlehen zur Verfügung zu stellen haben.
184 § 14 Abs.1 Satz 3 ErbStG BfH 09.07.2009 Der Begriff der für einen Vorerwerb "tatsächlich zu entrichtenden" Steuer i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG wird vom BFH dahin gehend verstanden, dass eine objektiv fehlerhafte Steuerfestsetzung für den früheren Erwerb zu korrigieren und fiktiv neu zu berechnen ist.
185 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG § 42 AO BfH 25.08.2009 Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des §23 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 EStG mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in gleicher Art und Zahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i.S.v. § 42 AO.
186   FG Baden Württemberg 09.05.2008 Kommt ein Schenkungsvertrag zwischen dem zuerst versterbenden Elternteil und dessen Abkömmling mangels Annahme des Schenkungsversprechens durch den Abkömmling nicht zustande und wird die unentgeltliche Zuwendung erst von dem überlebenden Ehegatten durchgeführt, der Alleinerbe des zuerst verstorbenen Elternteils geworden ist, besteht keine ununterbrochene Beziehungskette zwischen dem Abkömmling und dem zuerst verstorbenen Elternteil, so dass die Grundsätze der Nacherbschaft nicht analog anwendbar sind.
187   FG Baden Württemberg 26.09.2008 Erfolgt eine entgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen weit unter dem Verkehrswert, liegt eine schenkungsteuerpflichtige gemischte Schenkung vor, wobei das Vorliegen einer Schenkung von dem Wert der GmbH-Anteile zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung der übertragung abhängt.
188 § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a ErbStG                          § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG   § 16 Abs. 2 ErbStG FG Baden Württemberg 29.10.2008 EU-Ausländer, die sich lediglich fur die Dauer von jährlich Insgesamt sechs bis acht Wochen für gelegentliche Urlaubsaufenthalte im Inland aufhalten, sind keine Inländer i.S.d. §2 Abs.1 Nr.1 Buchst. a ErbStG. Bei einer freigebigen Zuwendung eines EU-Ausländers an seine - wie er - im EU-Ausland wohnenden Kinder, die gem. §2 Abs.1 Nr.3 ErbStG im Inland steuerpflichtig sind, steht der Anwendung von § 16 Abs.2 ErbStG der Vorrang des europäischen Rechts nicht entgegen.
190   FG Brandenburg 13.02.2008 Es ist nicht verfassungswidrig, dass Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft erbschaftsteuerrechtlich hinsichtlich der Steuerklasse, der Freibeträge und des Steuersatzes nicht wie Ehegatten behandelt werden.
191   FG Brandenburg 10.06.2009 Der Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts durch ein Privatgutachten  ist auch dann, wenn das Gutachten dem Grunde nach anzuerkennen ist, zu prüfen, inwieweit sämtliche Positionen der Wertermittlung schlüssig und plausibel sind.
192 § 16 Abs. 2 ErbStG FG Düsseldorf 14.11.2008 EuGH-Vorlage wegen möglicher Europarechtswidrigkeit der Freibetragsregelung in § 16 Abs.2 ErbStG.
193   FG Düsseldorf 13.05.2009 Die erbschaftsteuerliche Regelung, Kapitalvermogen von dem die Anrechnung der ErbSt ermöglichenden Auslandsvermögens auszuschließen, ist europarechtskonforin.
194 § 10B EStG FG Düsseldorf 02.06.2009 im Rahmen einer mittelbaren Grunstücksschenkung abbedungenen Zahlungen an eine gemeinnützige Einrichtung erfolgen unentgeltlich und können als Spende (§ 10b EStG) Berücksichtigung finden.
195   FG Hamburg 23.05.2008 Sind Pensionszahlungen einer Kapitalgesellschaft an die Witwe eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln, wird zu klären sein, ob sie als Erwerb von Todes wegen nach dem Erblasser erbschaftsteuerpflichtig oder als freigebige Zuwendungen der Gesellschaft schenkungsteuerpflichtig sind.
196   FG Hamburg 05.03.2009 Bei einer Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt sind vom Beschenkten übernommene Grundstücksverbindlichkeiten  nicht schenkungsteuermindernd zu berücksichtigen, wenn der Nießbraucher die weitere Tilgung übernimmt.
198   FG Hessen 23.10.2008 Beruft sich ein Steuerpflichtiger auf das Bestehen eines verdeckten. Treuhandverhältnisses, muss er die Treuhandabrede nachweisen, die Vereinbarung muss tatsächlich vollzogen sein und das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse muss eindeutig erkennbar sein.
199 § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG FG Hessen 02.04.2009 Das Zusammenleben in einer eheUhnlichen Lebensgemeinschaft über 20 Jahre hinweg und das Bestreiten eines höheren Beitrages  zum  gemeinsamen Lebensunterhalt führt alleine nicht zur Verneinung einer Bereicherung i.R. eines Erwerbs gern. § 3 Abs. 1 Nr.4 ErbStG.
200 § 13a Abs. 1 ErbStG                                                       R 59 Abs. 1 Satz 3.4 ErbStR FG Hessen 18.05.2009 Wird aufgrund der ErkIärung des Schenkers bei der SteuerfestSetzung gegen einen Erwerber ein Betriebsvermögensfreibetrag nach § 13a Abs. 1 ErbStG in der bis einschl. 2008 maßgeblichen Fassung abgezogen, ist der Freibetrag auch dann insgesamt verbraucht, wenn der Steuerwert des zugewendeten Vermögens niedriger ist als der Freibetrag. Der Restbetrag kann bei einem weiteren Erwerb im Zehn-Jahres-Zeitraum von derselben Person nicht mehr abgezogen werden (Bestätigung von R 59 Abs. 1 Satz 3.4 ErbStR 2003).
201   FG Hessen 18.05.2009 Wer durch Erbanfall Vermögen erwirbt, in das er zuvor selbst investierte, muss damit rechnen, auch auf den von ihm geschaffenen Mehrwert Erbschaftsteuer zu zahlen.
202 § 525 BGB FG Köln 04.11.2008 Die unentgeltliche Überlassung eines Geldbetrags zum Erwerb einer Eigentumswohnung ist schenkungsteuerrechtlich nicht als mittelbare Grundstücksschenkung, sondern als Geldschenkung unter Auflage (§ 525 BGB) zu behandeln, wenn in der Schenkungsabrede lediglich vom Zuwendenden verbindlich festgelegt ist, dass das mit diesen Mitteln zu erwerbende Objekt in einer bestimmten politischen Gemeinde oder deren "näherer Umgebung" belegen sein muss und dem Bedachten außerdem freigestellt wird, die ETW entweder zu Alleineigentum oder zu einer beliebigen Miteigentumsquote zu erwerben.
203 § 13a Abs. a und 2 ErbSLG                                          § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG FG Köln 18.12.2008 Betriebsvermögensfreibetrag und Bewertungsabschlag  (§ 13a Abs. 1 und 2 ErbSLG) entfallen gem. § 13a  Abs. 5 Nr 1 ErbStG auch bei vorzeitiger Veräußerung oder Aufgabe einer freiberuflichen Einzelpraxis; dies gilt selbst dann, wenn der Erbe oder sonstige Erwerber das begünstigte Vermögen innerhalb der Behaltensfrist veräußern muss, weil er persönlich nicht über die für eine Fortführung der Praxis erforderliche Berufsqualifikation verfügt.
204 § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG FG Köln 05.02.2009 Vorfälligkeitsentschädigungen die ein Miterbe für die vorzeitige Ablösung von Bankkrediten zahlt, um die als Sicherheit dienenden Grundstücke aus der Mithaftung herauszulösen, gehören nicht zu den gern. § 10 Abs. 5 Nr.3 ErbStG abziehbaren Nachlassabwicklungskosten.
205 § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG FG Köln 18.03.2009 Die für die Annahme einer Leibrente erforderliche Gleichmäßigkeit der wiederkehrenden Leistungen kann nicht angenommen werden, sofern die Höhe der wiederkehrenden Leistungen von der Pflegebedürftigkeit des Leistungsempfängers abhängig
206   FG Köln 05.06.2009 Wird dem Erwerber (teil-)unentgeltlich Grundvermögen zugewandt mit der Verpflichtung, das Eigentum aufschiebend be dingt durch seinen Tod unentgeltlich auf seine Kinder zu übertragen, kann diese Weitergabepflicht mangels dinglichen Voll zugs sowie wegen fehlender Belastung am Stichtag auch dann nicht nach den Grundsätzen der gemischten Schenkung er werbsmindernd berücksichtigt werden, wenn der Erwerbe schuldrechtlich beschränkt ist und den Kindern bereits ein Forderungsrecht zusteht.
207 § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG                                                 § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG FG Köln 24.06.2009 Für die Anwendung des §7 Abs 1 Satz4 EStO a,F, (§ 7 Abs 1 Satz 5 EStG n.F.) beim Erben sind nicht die fortgeführten Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers, sondern der Einiagewert abzgl. der bereits durch den Rechtsvorgänger iR.d. Uberschusseinkunftsarten geltend gemachten AfA maßgebend.
208 § 10 Abs. 3 ErbStG FG München 22.09.2008 Das PC Munchen bestutigt seine Mtere Rechtsprechung  wonach der auf einem früheren Erwerb von Todes wegen herrührende Pflichtteilsanspruch beim Tod des Pflichtteilsverpffichteten gern. § 10 Abs. 3 ErbStG nur dann abgezogen werden kann, wenn der Pflichtteilsanspruch nachweislich wirksam geltend wurde und der Pflichtteilsverpflichtete nachweislich wirtschaftlich belastet war.
209 § 10 Abs. 5 ErbStG                                                          § 35 EStG  FG München 18.02.2009 Gehören zum Nachlass Wertpapiere, auf die zum Ibdeszeft. punkt des Erblassers noch nicht fällige Zinsansprüche aus Stückzinsen entfallen, so fließen den Erben insoweit später steuerpflichtige Kapitaleinktinfte zu. Die auf diese, zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht fälligen, Zinsansprüche entfallende latente Einkommensteuerbelastung ist nicht als bzw. wie eine Nachlassverbindlichkeit i.S.d. § 10 Abs. 5 ErbStG anzuerkennen. Auch nach Wegfall des § 35 EStG a.F. verstößt dies weder gegen grundlegende Prinzipien der Erbschaftsbesteuerung noch gegen Verfassungsrecht.
210 § 13a Abs. 5 Nr.3 ErbStG FG Münster 21.08.2008 Der Nachversteuerungstatbestand des § 13a Abs. 5 Nr.3 ErbStG ist nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut der Vorschrift auch für den Fall einschlägig, dass die Uberentnahmen allein darauf zurückzuführen sind, dass die Entnahmen zur Zahlung der SchSt verwendet wurden.
212 § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der ErbSt. FG Münster 28.05.2009 Schließt ein durch Erbschein ausgewiesener testamentarischer Alleinerbe mit einem durch frühere letztwillige Verfügungen Bedachten einen Vergleich, in dem sich dieser gegen Zahlung eines Geldbetrags ggü. jenem dazu verpflichtet, die Wirksamkeit des Testaments und mithin die Alleinerbenstellung des Erbscheinserben anzuerkennen, unterliegt die Abfindungsleistung als Erwerb von Todes wegen gern. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der ErbSt.
213 § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG Schenkungsteuer FG Münster 04.06.2009 Gründet eine Stiftung eine neue Stiftung mit weitgehend gleichem Stiftungszweck und überträgt sie hierzu einen Teil ihres Stiftungsvermögens auf die neu gegründete Stiftung, so unterliegt diese Vermögensübertragung nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG der Schenkungsteuer.
214   FG Niedersachsen 25.06.2008 Das FG hat im Wege der Auslegung des Testaments entschieden, dass - sofern nahezu das gesamte Vermögen testamentarisch verteilt werde, ohne dass eine Erbeinsetzung vorliegt - eine Quoten bestimmende Teilungsanordnung gegeben ist und damit eine vom Zivilgericht abweichende Auslegung vorgenommen.
215   FG Niedersachsen 19.08.2008 Eine Änderung der Versorgungsleistungen ermöglicht nur dann weiterhin den Sonderausgabenabzug, wenn sie nicht willkürlich erfolgt und auch nicht als Vertragsänderung anzusehen ist, der kein übertragenes Vermögen zugrunde liegt.
216   FG Niedersachsen 28.08.2008 Die Wiederaufnahme der Zahlung von wiederkehrenden Leistungen nach längerer Unterbrechung gefährdet nicht den Sonderausgabenabzug, führt jedoch zu einer Vertragsänderung.
217  § 14a Abs.4 EStG  FG Niedersachsen 02.03.2009 Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung für weichende Erben nach § 14a Abs.4 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige über den erzielten Veräußerungserlös frei verfügen kann.
218   FG Rheinland-Pfalz 18.12.2008 In der Zurverfügungstellung eines niedrig verzinslichen Darlehens an den Ehepartner liegt eine freigebige Zuwendung, ohne dass die Zurverfügungstellung des Familienwohnheims ggü. dem Darlehensgeber als Gegenleistung anzusehen ist.
221   BGH 30.04.2008 Verlässt ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft dauerhaft die ihm gehörende, bislang gemeinsam genutzte Wohnung, hat er grundsätzlich ggü. dem anderen Anspruch auf Zahlung eines Entgelts i.H.d. ortsüblichen Miete, wenn dieser gegen seinen Willen in der Wohnung bleibt.
225   BGH 04.12.2008 Das Vermögen einer (teil-)rechtsfähigen GbR gehört nicht den Gesellschaftern, sondern der Gesellschaft, die deshalb stets selbst als Grundstückseigentümerin bzw. Inhaberin dinglicher Rechte in das Grundbuch einzutragen ist.
227   BGH 18.02.2009 Der BGH präzisiert seine Anforderungen im Zusammenhang mit  der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung wegen Zweckverfehlung dahingehend, dass mit dem Empfänger der Leistung eine Willensübereinstimmung über den mit der Leistung verfolgten Zweck erzielt worden sein muss.
228   BGH 26.02.2009 Ein Pflichtteilsanspruch darf zwar gepfändet, doch zur Einziehung erst dann überwiesen werden, wenn er entweder vertraglich anerkannt oder rechtshängig gemacht wurde.
229 § 134 Abs.1 InsO BGH 02.04.2009 Kapital ersetzende Leistungen können als unentgeltliche und damit nach § 134 Abs. 1 InsO anfechtbare Schenkungen behandelt werden.
230   BGH 28.05.2009 Wer einem anderen für besondere Bemühungen um die Herbeiführung eines ungewissen Ereignisses eine Zuwendung zusagt, kann nach Eintritt dieser Bedingung zur Erfüllung verpflichtet sein, auch wenn die Zusage nicht beurkundet wurde.
231   BGH 25.06.2009 Die Restschuldbefreiung darf einem insolventen Pflichtteilsberechtigten nicht allein deshalb versagt werden, weil er die Geltendmachung seines ihm in der sog. Wohlverhaltensphase angefallenen Pflichtteilsanspruch unterlässt.
232   BGA 14.01.2009 In der betrieblichen Altersversorgung sind eingetragene Lebenspartner verstorbener Arbeitnehmer hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung Ehegatten grundsätzlich gleichzustellen.
233   KG 18.02.2009 Der Schuldner einer zum Nachlass gehörenden Forderung des Erblassers ist nicht leistungspflichtig, solange der Gläubiger den zu Recht verlangten Nachweis seiner Erbenstellung - regelmäßig durch Erbschein - nicht erbringt; die Forderung ist damit vorübergehend wertlos.
234   OLG Bremen 16.06.2008 Bei Schenkung von KommanditanteiIen von Eitern an ihre minderjährigen Kinder sollten, nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen, vorsorglich Ergänzungspfleger eingeschaltet werden, auch wenn die KG nur vermögensverwaltend tätig ist.
235   OLG Bremen 23.09.2008 Haben Ehegatten den Erwerb einer im beiderseitigen Miteigentum stehenden lmmobilie gemeinsam finanziert und eine Lebensversicherung zur späteren Ablösung der Darlehen allein auf den Namen eines Partners abgeschlossen, sind sie im Innenverhältnis untereinander hinsichtlich der Versicherungsansprüche im Zweifel gleichberechtigt.
236   OLG Frankfurt 27.05.2008 Die Schenkung von Komnanditanteilen an minderjährige Erwerber bedarf der Genehmigung des Familien- bzw. Vormundschaftsgerichts jedenfalls dann, wenn die KG ein Erwerbsgeschäft betreibt.
237   OLG Hamm 16.07.2009 Fällt einem Soziaihilfeempfänger eine Erbschaft an, kann die Erklärung der Erbausschlagung als gegen die guten Sitten verstoßend unwirksam sein, weil dadurch seine sozialrechtliche Hilfsbedürftigkeit fortbesteht.
238   OLG München 06.11.2008 Die Schenkung von Kommanditanteilen an minderjährige Erwerber bedarf nicht der Genehmigung des Familien- bzw. Vormundschaftsgerichts, wenn die KG nur vermögensverwaltend tätig ist.
239   OLG Nürnberg 11.06.2008 Sieht die Satzung einer GmbH vor, dass die Einziehung eines Anteils durch Beschluss der Gesellschafter erfolgt, kann die Teilnahme eines Miterben an der dies beschließenden Gesellschafterversammlung genügen, um alle Erben eines verstorbenen Gesellschafters aus der Gesellschaft rechtswirksam auszuschließen.
240   OLG Oldenburg 12.06.2009 Verletzt der Notar die ihm gegenüber den Urkundebeteiligten obliegende Amtspflicht, sie auf eine mögliche Schenkungsteuerpflicht hinzuweisen, muss er damit rechnen, dass sie ihn im Falle einer Steuerfestsetzung auf Zahlung der Schenkungsteuer in Anspruch nehmen.
241 §1360aBGB BGH 25.11.2009 Für einen Anspruch auf Zugewinnausgleich besteht ein Prozesskostenvorschussanspruch gegen den neuen Ehegatten
242 §13a ErbStG BFH 11.11.2009 Keine Vergünstigung für Betriebsvermögen bei aus der Betriebssubstanz gezahlter Erbschaftsteuer
243       Der Inhalt einer Stufenmahnung entspricht dem einer Stufenklage im Pflichtteilsprozess. Mit ihr macht der Pflichtteilsberechtigte Ansprüche auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Wertermittlung und Zahlung in zeitlich abgestufter Form geltend. Allein mit einer Stufenmahnung gelingt es dem Pflichtteilsberechtigten frühzeitig, ohne genaue Bezifferung der Pflichtteilshöhe den/die Erben unter Zugzwang zu setzen. Werden Auskünfte oder Wertermittlungen von den Erben schuldhaft verzögert, haben sie auf die erst später anzugebende Pflichtteilssumme bereits ab dem Zeitpunkt der schuldhaften Verzögerung der Auskunft/Wertermittlung Verzugszinsen zu bezahlen.
244       Ein notarielles Nachlassverzeichnis wird direkt von einem Notar aufgenommen. Dieser belehrt den/die Erben über ihre Wahrheitspflicht. Der Notar darf sich nicht darauf beschränken, allein die Angaben der Erben zu übernehmen. Er muss den Nachlassbestand selbst ermitteln. Ein notarielles Nachlassverzeichnis ist in der Regel übersichtlicher und vollständiger als ein privatschriftliches Nachlassverzeichnis.
245       Pflichtteilergänzungsanspruch: Zeitlich unbeschränkt berücksichtigt werden Ehegatten-Schenkungen (wenn die Ehe zum Todeszeitpunkt noch bestand) und Schenkungen unter Vorbehalt eines Nutzungsrechts (z.B. Wohnrecht, Nießbrauch).
246       Pflichtteilergänzungsanspruch: Direkt gegen beschenkte Personen, die nicht Erben geworden sind, besteht nur ausnahmsweise ein Anspruch. Nämlich dann, wenn der Erbe die Zahlung des Ergänzungspflichtteils verweigern kann (z.B. bei überschuldetem Nachlass oder wenn dem Erben der eigene Pflichtteil nicht verbliebe). In diesen Fällen haben die beschenkten Personen die Zwangsvollstreckung in die geschenkten Gegenstände zu dulden.

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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