Ohne finanzielles Risiko Ihren Anspruch durchsetzen...

 

Wie schon der Begriff sagt: Nur der erzielte Erfolg wird honoriert. Das heißt für Sie als Mandant, dass Sie nur dann für meine Rechtsdienstleistung zahlen, wenn der vereinbarte Erfolg, sprich die Einziehung Ihres Pflichtteils- und/oder Zugewinnanspruchs, erreicht wird.
Da Anwälten nicht erlaubt ist, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, das das ganze aus Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bestehende Risikopaket abdeckt, ist der Weg der erfolgsabhängigen Rechtsverfolgung über mich als zugelassenen Forderungseinzieher nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz möglich.
Ich schließe mit Ihnen einen Vertrag ab, in dem die erfolgsabhängige Vergütung schriftlich fixiert wird. Voraussetzung, um Ihnen ein Vertragsangebot machen zu können, ist, dass ich den umfassenden Sachverhalt Ihres Pflichtteilanspruchs und/oder Zugewinnanspruchs aufgenommen und geprüft habe.

Dieser Vorgang ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.

 

Bitte lesen Sie vorab meine Informationen zum Thema Pflichtteilsanspruch und/oder Zugewinnanspruch.

Füllen Sie bitte dann das für Sie in Frage kommende Einstiegsformular aus, das Sie anklicken und herunterladen oder auch gerne per Telefon oder Fax anfordern können.

  • Einstiegsformular Pflichtteilsanspruch
    im Erbfall
    für Ehepartner (inkl. Zugewinnanspruch)
    und Abkömmlinge (= Kinder bzw. bei deren Fehlen die Enkel)
     
  • Einstiegsformular Zugewinnanspruch
    für Ehepartner bei vollzogener oder evtl. anvisierter Trennung

Bitte beantworten Sie die jeweiligen Fragen sorgfältig und leiten Sie das Einstiegsformular ausgefüllt an mich zurück. Ihre Informationen arbeite ich juristisch auf und teile Ihnen kurzfristig mit, ob eine Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs/Zugewinnanspruchs aus meiner Sicht erfolgversprechend erscheint.

Gerne können wir dann in einem persönlichem Gespräch das weitere Vorgehen gemeinsam erörtern.

 

Die Höhe meines Erfolgshonorars errechnet sich aus der Komplexität des Sachverhaltes und ist abhängig davon, ob ich Ihren Anspruch ohne gerichtliches Verfahren durchsetzen kann oder ob ein Rechtstreit zu führen ist.
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, fallen für Sie keine Kosten an, denn die Rechtsanwalts-, Gerichts- und eventuell Gutachterkosten übernehme ich für Sie.
Falls entgegen meiner Einschätzung gerichtlich kein Pflichtteilsanspruch oder Zugewinnanspruch für Sie durchsetzbar ist, entstehen auch hier für Sie keinerlei Kosten.

   

 

 

 

 

 

 

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