Ohne finanzielles Risiko Ihren Anspruch durchsetzen...
Wie schon
der Begriff sagt: Nur der erzielte
Erfolg wird honoriert. Das heißt für Sie als
Mandant, dass Sie nur dann
für meine Rechtsdienstleistung zahlen, wenn der
vereinbarte Erfolg,
sprich die Einziehung Ihres
Pflichtteils- und/oder Zugewinnanspruchs, erreicht wird.
Da Anwälten nicht erlaubt
ist, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren,
das das ganze aus Anwalts-, Gerichts- und
Gutachterkosten bestehende Risikopaket abdeckt,
ist der Weg der erfolgsabhängigen
Rechtsverfolgung über mich als zugelassenen Forderungseinzieher nach
dem Rechtsdienstleistungsgesetz möglich.
Ich schließe
mit Ihnen einen Vertrag ab, in dem
die erfolgsabhängige Vergütung
schriftlich fixiert wird. Voraussetzung,
um Ihnen ein Vertragsangebot machen zu können, ist,
dass ich den umfassenden Sachverhalt
Ihres Pflichtteilanspruchs und/oder
Zugewinnanspruchs aufgenommen und geprüft
habe.
Dieser Vorgang ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Bitte lesen Sie vorab meine Informationen zum Thema Pflichtteilsanspruch und/oder Zugewinnanspruch.
Füllen Sie bitte dann das für Sie in Frage kommende Einstiegsformular aus, das Sie anklicken und herunterladen oder auch gerne per Telefon oder Fax anfordern können.
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Einstiegsformular Pflichtteilsanspruch
im Erbfall
für Ehepartner (inkl. Zugewinnanspruch)
und Abkömmlinge (= Kinder bzw. bei deren Fehlen die Enkel)
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für Ehepartner bei vollzogener oder evtl. anvisierter Trennung
Bitte beantworten Sie die jeweiligen Fragen sorgfältig und leiten Sie das Einstiegsformular ausgefüllt an mich zurück. Ihre Informationen arbeite ich juristisch auf und teile Ihnen kurzfristig mit, ob eine Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs/Zugewinnanspruchs aus meiner Sicht erfolgversprechend erscheint.
Gerne können wir dann in einem persönlichem Gespräch das weitere Vorgehen gemeinsam erörtern.
Die Höhe
meines Erfolgshonorars errechnet sich aus
der Komplexität des Sachverhaltes und
ist abhängig davon, ob
ich Ihren Anspruch ohne gerichtliches
Verfahren durchsetzen kann oder ob ein Rechtstreit
zu führen ist.
Kommt es zu einer gerichtlichen
Auseinandersetzung, fallen für Sie keine Kosten an,
denn die Rechtsanwalts-, Gerichts- und
eventuell Gutachterkosten
übernehme ich für Sie.
Falls entgegen meiner Einschätzung gerichtlich kein Pflichtteilsanspruch
oder Zugewinnanspruch für Sie durchsetzbar ist,
entstehen auch hier für Sie keinerlei Kosten.

